Privater Autokauf in Kuba

Privater Autokauf in Kuba

Im Juli 2011 wurde der Gebrauchtwagenmarkt in Kuba dahingehend liberalisiert, als es nunmehr Privatpersonen gestattet ist, auch Gebrauchtwagen mit einem Baujahr nach 1959 zu erwerben.

 

Die Auflagen an die ausschließlich für Kubaner mit kubanischem Wohnsitz und Ausländer mit ständiger Niederlassungsbewilligung in Kuba geltenden Regelungen sehen jedoch strenge Auflagen und Grenzen vor. So ist nicht nur die Gesamtanzahl der jährlich zu erwerbenden Gebrauchtwagen auf insgesamt 5.000 Stück begrenzt, sondern muss auch den Behörden gegenüber nachgewiesen werden, dass das für den Kauf erforderliche Geld legal verdient wurde. Weiters darf jeder Kaufberechtigte nur alle 5 Jahre einen Gebrauchtwagen erwerben. Sowohl Verkäufer als auch Käufer werden einer Transaktionssteuer unterworfen, die jeweils 4% beträgt. Bemessungs¬grundlage ist der Kaufpreis. Überschreitet dieser jedoch einen bestimmten, vom Alter des Fahrzeuges abhängigen Mindestwert nicht, dann bildet dieser Mindestwert die Bemessungsgrundlage.

 

Der Import von Gebrauchtwagen durch ausländische Händler ist nach wie vor nicht zulässig. Hier hat sich nichts geändert. Einziger Vertragspartner bei Auslandsgeschäften darf ausschließlich der kubanische Staat sein, der im Fall der Fälle Gebrauchtwagen ankaufen würde und diese dann durch eine eigene Verkaufsagentur in Kuba verkaufen könnte.